Oh man ey -..-
Und bis ich irgendwann den Sprung zu etwas besserem schaff
hält mich die Angst vorm Durchschnitt weiter nächtelang wach.
(10.03.10, 11:32 Uhr) München. Zwei 13-jährige Jungen sollen eine 83-jährige Rentnerin schwer misshandelt haben. Wie die Münchner Polizei mitteilte sollen die beiden Jungen am Montag im Münchner Stadtteil Milbertshofen die Rentnerin gezwungen haben Jägermeister aus einer Flasche zu trinken. Als die alte Dame sich weigerte dies zu tun, schlugen die beiden Schüler ihr mit der Flasche ins Gesicht. Anschließend sollen sie die Frau, die zu Boden stürzte noch getreten haben und ihr Rasierschaum in den Mund gesprüht haben.

Die Polizei hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die beiden Jugendlichen eingeleitet. Einer der beiden 13-Jährigen soll die Rentnerin persönlich gekannt haben und in der Vergangenheit sogar Einkäufe für sie erledigt haben. Zum Tatmotiv ist bislang noch nichts bekannt. Anscheinend hatte die 83-Jährige den beiden Jungen nichts ahnend die Tür geöffnet. Die Frau liegt nach wie vor schwer verletzt in einem Münchner Krankenhaus. Von dem Vorfall soll die Polizei erfahren haben, weil sich einer der Täter seinen Eltern anvertraute.
Da die beiden Täter erst 13 Jahre alt sind können sie rechtlich noch nicht belangt werden, die Polizei setzte aber das Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis.
Foto: Jaeger-Meister@flickr.com
Oh man ey -..-
Und bis ich irgendwann den Sprung zu etwas besserem schaff
hält mich die Angst vorm Durchschnitt weiter nächtelang wach.
Aber Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld dürfte drin sein.
Dafür sind sie nicht zu jung.
Der Titel (Urteil) mit der Schmerzensgeldforderung ist ca. 30 Jahre gültig und kann darüber hinaus verlängert werden.
Notfalls können die Erben dann das Urteil, welches mit zum Erbe gehört, dann gegen die jetzt 13 Jahre alten Täter durchsetzen.
Ich würde sagen, die haben jetzt schon ordentlich Schulden am Hals, wenn es zu einer Schmerzensgeldklage kommt. Mit Privatinsolvenz wird man solche Schulden aufgrund von vorsätzlichen Taten (unerlaubte Handlung gem. §§ 823 ff. BGB) nicht los.
Stellen Sie sich bitte hier einen unglaublich humorvollen und/oder tiefgründigen Spruch vor.
Sowas ist Doch lächerlich !!
Unschuldige Menschen Zu Boden Reißen !
Die Frau war 83 Jahre Alt !!
sehr Zerbrechlich !!
& die Täter 13 Die wissen ja nicht Mal wie Das Leben funktioniert !!
ich wünsche mir das Die Beiden Ordentliches Strafgeld bezahlen !
& schöne Sozialstunden Erledigen !!
Da die beiden Täter erst 13 Jahre alt sind können sie rechtlich noch nicht belangt werden, die Polizei setzte aber das Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis.
das is ja echt lächerlich 
von den eltern gibs hausarrest...wenn überhaupt und das jugendamt notiert es in der akte
und die kids sind fein raus......
man sollte den kids trotzdem das sie rein rechtlich noch nich strafmündig sind arrest erteilen....ab ins gefängnis für ein paar wochen und dann gemeinnützige arbeit......
und sie sollten trotzdem bestraft werden.....die sind fast 14....bei dem einen daerts vielleicht noch 2 oder 4 monate undbei dem andren evtl auch....auf die paar monate kommts nich an 
ich könnt echt an die decke gehen 

Träume und Hoffnungen sollte man nie aufgeben ;-))
Irgendwann werden sie wahr ;-)