jetzt kostenlos
neu anmelden
  

NEWS

Rentnerin wurde von zwei 13-jährigen Jungen gefoltert

(10.03.10, 11:32 Uhr) München. Zwei 13-jährige Jungen sollen eine 83-jährige Rentnerin schwer misshandelt haben. Wie die Münchner Polizei mitteilte sollen die beiden Jungen am Montag im Münchner Stadtteil Milbertshofen die Rentnerin gezwungen haben Jägermeister aus einer Flasche zu trinken. Als die alte Dame sich weigerte dies zu tun, schlugen die beiden Schüler ihr mit der Flasche ins Gesicht. Anschließend sollen sie die Frau, die zu Boden stürzte noch getreten haben und ihr Rasierschaum in den Mund gesprüht haben.

Die Polizei hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die beiden Jugendlichen eingeleitet. Einer der beiden 13-Jährigen soll die Rentnerin persönlich gekannt haben und in der Vergangenheit sogar Einkäufe für sie erledigt haben. Zum Tatmotiv ist bislang noch nichts bekannt. Anscheinend hatte die 83-Jährige den beiden Jungen nichts ahnend die Tür geöffnet. Die Frau liegt nach wie vor schwer verletzt in einem Münchner Krankenhaus. Von dem Vorfall soll die Polizei erfahren haben, weil sich einer der Täter seinen Eltern anvertraute.
Da die beiden Täter erst 13 Jahre alt sind können sie rechtlich noch nicht belangt werden, die Polizei setzte aber das Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis.



Foto: Jaeger-Meister@flickr.com

Kommentare

Profil
10.03.10, 11:41 Uhr

Oh man ey -..-


Und bis ich irgendwann den Sprung zu etwas besserem schaff
hält mich die Angst vorm Durchschnitt weiter nächtelang wach.

     
     
    Profil
    10.03.10, 11:42 Uhr

    Aber Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld dürfte drin sein.
    Dafür sind sie nicht zu jung.
    Der Titel (Urteil) mit der Schmerzensgeldforderung ist ca. 30 Jahre gültig und kann darüber hinaus verlängert werden.
    Notfalls können die Erben dann das Urteil, welches mit zum Erbe gehört, dann gegen die jetzt 13 Jahre alten Täter durchsetzen.

    Ich würde sagen, die haben jetzt schon ordentlich Schulden am Hals, wenn es zu einer Schmerzensgeldklage kommt. Mit Privatinsolvenz wird man solche Schulden aufgrund von vorsätzlichen Taten (unerlaubte Handlung gem. §§ 823 ff. BGB) nicht los.


    Stellen Sie sich bitte hier einen unglaublich humorvollen und/oder tiefgründigen Spruch vor.

       
       
      Gelöschter User
      Gelöschter User
      10.03.10, 11:45 Uhr

      wie krank doch die Gesellschaft geworden ist

         
         
        Gelöschter User
        Gelöschter User
        10.03.10, 11:45 Uhr

        diese info hat mir jetz noch gefehlt fortress

           
           
          Gelöschter User
          Gelöschter User
          10.03.10, 11:48 Uhr

          Sowas ist Doch lächerlich !!
          Unschuldige Menschen Zu Boden Reißen !
          Die Frau war 83 Jahre Alt !!
          sehr Zerbrechlich !!
          & die Täter 13 Die wissen ja nicht Mal wie Das Leben funktioniert !!
          ich wünsche mir das Die Beiden Ordentliches Strafgeld bezahlen !
          & schöne Sozialstunden Erledigen !!

             
             
            Gelöschter User
            Gelöschter User
            10.03.10, 11:55 Uhr

            die jungs sollten trotzdem eine strafe bekommen,kann doch nicht wahr sein was teilweise ab geht! normalerweise müssten sie auch ein auf´s maul bekommen!

               
               
              Profil
              10.03.10, 11:55 Uhr

              Da die beiden Täter erst 13 Jahre alt sind können sie rechtlich noch nicht belangt werden, die Polizei setzte aber das Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis.


              das is ja echt lächerlich

              von den eltern gibs hausarrest...wenn überhaupt und das jugendamt notiert es in der akte und die kids sind fein raus......

              man sollte den kids trotzdem das sie rein rechtlich noch nich strafmündig sind arrest erteilen....ab ins gefängnis für ein paar wochen und dann gemeinnützige arbeit......

              und sie sollten trotzdem bestraft werden.....die sind fast 14....bei dem einen daerts vielleicht noch 2 oder 4 monate undbei dem andren evtl auch....auf die paar monate kommts nich an

              ich könnt echt an die decke gehen


              Träume und Hoffnungen sollte man nie aufgeben ;-))
              Irgendwann werden sie wahr ;-)

                 
                 
                Profil
                10.03.10, 11:56 Uhr

                Es wird Zeit das die Strafmündigkeit auf 10 Jahre herabgesetzt wird.
                Ausserdem sollten Straftäter ab 16 grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden.


                Externes Bild
                Verschont mich mit diesen verdammten GB-Bildern!!

                   
                   
                  Gelöschter User
                  Gelöschter User
                  10.03.10, 11:57 Uhr

                  Nur das Strafgeld werden die Eltern aufbringen müssen....(wenn se nicht gerade Hartz IV beziehen ) Und solche Kit´s bringste bestimmt nicht dazu zu arbeiten und esbei den Eltern ab zu zahlen
                  Ergo werden die "Kinder" wohl ohne richtige Strafe entkommen.......

                     
                     
                    Gelöschter User
                    Gelöschter User
                    10.03.10, 12:01 Uhr

                    oh man ej die kinder haben auch nichts mehr zu tun was